Das Baugewerbe, das auch Bauwirtschaft genannt wird, beschäftigt, organisiert und führt jene Leistungen aus, die zum Bau verschiedener Gebäude bzw. Bauwerke benötigt werden. Hierbei ist dieses jedoch nicht zu verwechseln mit jenen Unternehmen, die auf irgendeine Art und Weise Zulieferer zum Baugewerbe sind, wie beispielsweise die Baustoffindustrie aber auch Baubehörden.
verschiedene Gruppen
Das Baugewerbe, deren Hauptträger die Bauunternehmen sind, kann hierbei in unterschiedliche Gruppen unterteilt werden. Es gibt dabei zwar seit 1993 einige Änderungen, doch wird das alte Schema bis heute hauptsächlich noch angewendet. In diesem Schema besteht das Baugewerbe aus drei verschiedenen Gruppen und zwar dem Bauhauptgewerbe, dem Baunebengewerbe und dem Bauhilfsgewerbe. Bei dem Bauhauptgewerbe handelt es sich dabei um jene Unternehmen, die sich mit dem Rohbau, mit Hoch- und Tiefbau, aber auch mit dem Straßenbau beschäftigen.
Das Baunebengewerbe wiederum beinhaltet jene Bauunternehmen, die mehr für Feinarbeiten, wie malen, tapezieren oder Schreinerarbeiten zuständig sind, während das Bauhilfsgewerbe wiederum im Prinzip nur theoretisch am Bau beteiligt ist, und zwar durch Reinigungs- oder Entsorgungsarbeiten.
Seit 1993, im Zuge der Europäisierung und der damit verbundenen Systematisierung von Wirtschaftszweigen, wurde die bisherige Unterteilung abgeändert und statt dessen eine Neugliederung in fünf verschiedene Kategorien bzw. Abteilungen unternommen. Bei diesen handelt es sich um die Abteilung der vorbereitenden Baustellenarbeiten, des Hoch- und Tiefbaus, der Bauinstallation, die Abteilung der sonstigen Baugewerbe und jene bezüglich der Vermietung von Baumaschinen.
Des Weiteren kann das Baugewerbe weiter unterteilt werden und zwar zum einen in das reine Baugewerbe, zu dem handwerkliche Betriebe zählen und deren Angestellte aber auch Arbeitgeber Mitglieder der Handwerkskammer sind, und der Bauindustrie, zu der mittelständische aber auch große Unternehmen zählen und die sich in der IHK, der Industrie- und Handelskammer, organisieren. Zu den Berufen des Baugewerbes zählen hierbei jene Handwerksberufe, wie Schreiner, oder auch Maler, die sich im Baugewerbe betätigen.
Allen unterschiedlichen Arten und Facetten des Baugewerbes ist aber gemein, dass sie, sofern in Deutschland gebaut werden soll, eine Baugenehmigung benötigen. Ohne solch eine Genehmigung ist der Bau eines Gebäudes oder Ähnlichem nicht erlaubt. Um solch eine Baugenehmigung zu erhalten, ist die Bauaufsichtsbehörde von Bedeutung, die entscheidet, ob ein Bauvorhaben bestimmten Vorgaben entspricht. Für den Antrag sind Bauzeichnungen, Baubeschreibungen, aber auch Kalkulationen etc. wichtig und müssen der zuständigen Behörde vorgelegt werden. Gerade bei Großprojekten, die mit großem finanziellen Aufwand und einer langfristigen Planung einhergehen, kann es am Punkt der Baugenehmigung zu Ungereimtheiten bis hin zu versuchten oder gelungenen Schmierereien kommen. Das Baugewerbe, angetrieben von dem stetigen Bedarf nach größeren oder besseren Gebäuden, nach Wohnungserschließungen und neuen Kapitalanlagen, bietet hierbei generell ein Ziel von Spekulanten und potenziellen Geldanlegern, die mit unlauteren Mitteln agieren.
Wird jedoch eine Baugenehmigung erteilt und es kommt zum Bau eines Bauwerks, ist nach Fertigstellung die Abnahme dessen durch die Bauaufsichtsbehörde von Bedeutung. Hierbei werden etwaige Baumängel aufgespürt und protokolliert und zur genauen Überprüfung auch Fachleute wie Schornsteinfeger oder Architekten mit ins Boot geholt. Können keine Mängel festgestellt werden bzw. werden die Mängel, die vermerkt wurden, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt beseitigt, so kann die Bauaufsichtsbehörde eine sogenannte Wohnbewilligung aussprechen, mit welcher das Bauwerk freigegeben wird.
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